Call for Abstracts, Videos and Excellence

Die DOG ruft auf, zur Programm­erstellung der DOG 2021 online wissenschaft­liche Beitrage einzureichen.
Die ein­gehenden freien Abstracts werden jeweils ano­ny­misiert von wenigs­tens drei Mitgliedern des Gutachter­panels bewertet.

Auf der Basis dieser Beurteilungen werden dann die Freien Vortrags­sitzungen erstellt.

Call for Abstracts


Einreichung von Abstracts
1. 2. – 5. 4. 2021


Benachrichtigung der Autoren
Juni 2021

Diese Einreichungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Autoren, die freie Beiträge zum Kongress der DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. einreichen („Autoren“). Mit Einreichung eines Beitrages erklärt der Autor, dass er diese Bedingungen akzeptiert. 

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, bevor Sie einen wissenschaftlichen Beitrag für den DOG-Kongress („Kongress“) einreichen.

Fristen und Termine

Für die Einreichung von Abstracts/Beiträgen/Vorschlägen zum nächsten Kongress gelten folgende Ausschlusstermine. Beiträge, die nach Ablauf der Termine eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden:

Abstracteinreichung: 1. 2. – 5. 4. 2021
Anmeldeschluss für Abstracts ist der 5. 4. 2021, 12:00 Uhr MEZ.


Die Benachrichtigung der Autoren erfolgt im Juni 2021.
Einreichung publikationsfertige Fassung wissenschaftlicher Beiträge: bis spätestens 31. 1. 2022.

Inhalt und Art der Einreichung, Anmeldepflicht

Beiträge zum wissenschaftlichen Programm können in Form von Vorträgen oder Videos angemeldet werden. Für die Anmeldungen von Vorträgen und Videos sind Kurzfassungen (Abstracts) einzureichen.

Die Einreichung ist nur online über https://www.abstractserver.com/dog2021/absmgm möglich. Abstracts für freie Vorträge und Videos, die per E-Mail, Fax oder Post eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Werden keine anderen Angaben gemacht, so gilt der erstgenannte Autor als der Vortragende. Dieser erhält auch sämtliche Korrespondenz und ist verantwortlich für die Weiterleitung an die weiteren Autoren.

Die Anmeldung entbindet nicht von der Notwendigkeit, sich für den Kongress zu registrieren und entsprechende Teilnahmegebühren zu entrichten.

Begutachtung der eingereichten Beiträge, Benachrichtigung

Aus allen eingereichten Beiträgen muss eine Auswahl getroffen werden. Dies geschieht durch ein Gutachterpanel, das die Abstracts in anonymer Form beurteilt. Eingehende freie Abstracts werden dabei von wenigstens drei Mitgliedern des Gutachterpanels unabhängig voneinander bewertet.

Auswahlkriterien sind allein Inhalt, Form und wissenschaftliche Qualität der Beiträge. Die Entscheidung darüber, ob ein als Vortrag oder Video angemeldeter Beitrag akzeptiert wird, treffen die Gutachter und die Programmkommission der DOG.

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Beitrages sowie über die Präsentationsform wird dem Autor per E-Mail mitgeteilt. Daher hat der Autor bei der Angabe seiner Kontaktdaten sicherzustellen, dass eine zu diesem Zeitpunkt gültige E-Mail-Adresse vorliegt, die von ihm auch abgerufen wird.

Auf der Basis der Beurteilungen werden aus den Abstracts freie Vortragssitzungen erstellt.

Sitzungstypen

Aus allen angenommenen Beiträgen wählt die Programmkommission diejenigen aus, die in live-moderierten Vortragssitzungen präsentiert werden. Diese Sitzungen werden aufgezeichnet und können für die Dauer der Verfügbarkeit der Kongressinhalte von den Kongressteilnehmern angesehen werden. Alle übrigen Beiträge werden thematisch zu nichtmoderierten Sitzungen zusammengefasst und in dieser Form den Kongressteilnehmern in einer eigenen Mediathek angeboten.

Aufgrund ihrer Länge werden freie Beiträge mit dem Format Video nicht in die moderierten Beitragssitzungen aufgenommen, sondern in einer „DOG Videothek“ den Teilnehmern zugänglich gemacht. Die von der Videopreiskommission ausgezeichneten Videos werden entsprechend gekennzeichnet.

Inhaltliche Anforderungen

Abstracts müssen einen gegliederten Aufbau (Fragestellung, Methodik, Ergebnisse, Schlussfolgerungen) aufweisen. Dabei sollte die Fragestellung klar formuliert und eine adäquate Methodik gewählt werden. Die Schlussfolgerungen sollten sich auf die dargestellten Ergebnisse beziehen. Bemerkungen wie „Die Ergebnisse werden diskutiert“ führen häufig zu Ablehnung.

Abstracts können bis zu 2.500 Zeichen enthalten. Sie können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und müssen veröffentlichungsreif formuliert sein. Es besteht die Möglichkeit, Tabellen einzufügen.

Abstracts sind vollständig zu anonymisieren, d.h. im Text dürfen keine Hinweise enthalten sein, die auf die Herkunft des Abstracts bzw. seinen Autor schließen lassen. Namen, Institutionen, Firmen und Orte sind daher vor der Einreichung zu entfernen.

Bei Abstracts zu Forschungsprojekten, die in enger Kooperation mit Industrieunternehmen durchgeführt wurden, ist auf diesen Umstand hinzuweisen. Förderungen durch Dritte können separat angegeben werden.

Der Inhalt von Abstracts darf weder bereits bei einem anderen wissenschaftlichen Kongress noch vorab in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert worden sein. 

Mit der Einreichung bestätigt der Autor, dass alle Autoren des Abstracts mit der Einreichung einverstanden sind, und dass klinische Untersuchungen mit Billigung der zuständigen Ethikkommission und Tierversuche mit behördlicher Genehmigung durchgeführt wurden.

Änderungen

Änderungen von Abstracts sind bis zum Ende der Einreichungsfrist jederzeit möglich, sofern sie nicht bereits endgültig übermittelt wurden.

Begutachtungs-Codes

Abstracts werden zur Erleichterung der Begutachtung nach Codes sortiert. Bitte geben Sie bei der Einreichung an, in welche Kategorie das von Ihnen eingereichte Abstract fällt.

  1. Genetik
  2. Glaukom 
  3. Internationale Ophthalmologie
  4. Kornea 
  5. Linse
  6. Pathologie/Anatomie
  7. Plastische Chirurgie, Lider, Orbita
  8. Refraktive Chirurgie
  9. Retina, RPE, Aderhaut, Glaskörper 
  10. Sehbahn, Gehirn, Neuroophthalmologie
  11. Strabologie, Kinderophthalmologie
  12. Trauma
  13. Tumoren Hinterabschnitt
  14. Tumoren Vorderabschnitt und sonstige 
  15. Uvea, Iris, Pupille, Kammerwinkel 
  16. Verkehrsophthalmologie
  17. Versorgungsforschung, Gesundheitsökonomie und -politik
  18. Diverse Themengebiete / Sonstiges

Offenlegung potentieller Interessenkonflikte

Die DOG strebt an, bei all ihren Aktivitäten Unabhängigkeit, Objektivität, Meinungsvielfalt und wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, sind alle Referenten verpflichtet, potentielle Interessenkonflikte offenzulegen. Diese umfassen finanzielle oder sonstige Verbindungen zu pharmazeutischen, biotechnologischen und medizintechnischen Unternehmen, Beratungsunternehmen oder anderen Organisationen, bei denen Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Die Einbindung einer entsprechenden Folie in die Präsentation ist obligatorisch. Eine Folien-Vorlage finden Sie unter Interessenkonflikte.

Falls potentielle Interessenkonflikte bestehen, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder in Folie 1 aus und fügen diese am Anfang Ihrer Präsentation als 2. Folie ein. Sollten keine potentiellen Interessenkonflikte bestehen, fügen Sie bitte Folie 2 als 2. Folie ein.

Einräumung von Nutzungsrechten

Der Autor räumt mit Einreichung seines Beitrages an die DOG ein einfaches inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an diesem Beitrag ein. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere auch die Bearbeitung sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Beitrages (vgl. hierzu auch die Publikationspflicht).

Publikationspflicht

Für alle freien Beiträge, die beim Kongress gehalten werden, besteht für die Autoren Publikationspflicht. Die Publikation erfolgt in der Regel in den wissenschaftlichen Zeitschriften der DOG.

Alle Abstracts werden zusätzlich als eSupplement zur Zeitschrift „Der Ophthalmologe“ veröffentlicht und sind somit zitierbar.

Autoren, die ihren Vortrag in höherrangigen Journalen veröffentlichen möchten, können dies formlos vorab über die Geschäftsstelle (jutta.erndl@dog.org) beim Schriftführer beantragen. Erforderlich ist nur die Nennung des Beitrags und der Zeitschrift, in der die Veröffentlichung erfolgen soll.  

Alle anderen Beiträge sind bis spätestens zum 31.1.2022 in publikationsfertiger Fassung zur Begutachtung bei den Publikationsorganen der DOG einzureichen.

Publikationen sind in deutscher oder englischer Sprache möglich. Die Autoren beachten bitte die „Hinweise für Autoren“ der jeweiligen Zeitschrift und senden ihr Manuskript direkt an den/die entsprechenden Herausgeber.

Deutschsprachige Beiträge können zur Begutachtung jeweils wahlweise bei der Zeitschrift „Der Ophthalmologe“ (https://www.editorialmanager.com/deop) oder bei der Zeitschrift „Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde“ (https://mc.manuscriptcentral.com/klimo) eingereicht werden. Englischsprachige Beiträge sind zur Begutachtung bei der Zeitschrift „Graefe‘s Archive for Clinical and Experimental Ophthalmology” online unter https://www.editorialmanager.com/grae/ einzureichen.

Bitte beachten Sie bereits bei der Erstellung Ihres Manuskriptes die von der Zeitschrift vorgegebenen Formatvorlagen. 

Bei Der Ophthalmologe sind diese wie folgt:   

  • Originalien und Übersichten: Umfang max. 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (Literatur, Tabellen und Abbildungslegenden bitte mitzählen), Literatur max. 30 Stellen, kurze Zusammenfassung und 5 Schlüsselwörter (deutsch und englisch), max. 6 Abbildungen   
  • Kasuistiken: Gesamtumfang max. 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (Literatur, Tabellen und Abbildungslegenden bitte mitzählen), Literatur max. 10 Stellen, kurze Zusammenfassung und 5 Schlüsselwörter (deutsch und englisch), max. 6 Abbildungen 
  • Bild und Fall: Gesamtumfang max. 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (Literatur, Tabellen und Abbildungslegenden bitte mitzählen), Literatur max. 5 Stellen, ohne Zusammenfassung, max. 5 Abbildungen 

Ausführliche Autorenleitfäden finden Sie unter www.DerOphthalmologe.de

Die Pflicht zur Einreichung einer Publikation bedingt nicht die Annahme des Manuskriptes durch die Zeitschriften. Hierfür sind allein die Herausgeber verantwortlich.

Vortragszeit

Die Redezeit für freie wissenschaftliche Vorträge beträgt 4 Minuten zuzüglich 3 Minuten Diskussionszeit, für Videos 12 Minuten. Aufgrund ihrer Länge werden freie Beiträge mit dem Format Video nicht in die moderierten Beitragssitzungen aufgenommen, sondern in einer „DOG Videothek“ den Teilnehmern zugänglich gemacht. Die von der Videopreiskommission ausgezeichneten Videos werden entsprechend gekennzeichnet. Beiträge, die die festgelegte Dauer überschreiten, werden automatisch nach Ablauf der vorgesehenen Präsentationsdauer beendet. 

Anwesenheitspflicht

Für Erstautoren von Vorträgen besteht Anwesenheitspflicht bei den live moderierten freien Vortragssitzungen. In Ausnahmefällen ist es möglich, sich vom Co-Autor vertreten zu lassen. Dies ist aber vorher anzumelden. Die DOG behält sich vor, Autoren, die ihren Vortrag bzw. eine andere wichtige Verpflichtung im Rahmen des wissenschaftlichen Programms des Kongresses unentschuldigt versäumen, für den folgenden Kongress nicht zu berücksichtigen. Sollte ein Autor/Referent aus wichtigen Gründen verhindert sein, muss er dies der Kongressorganisation melden und seinen Vertreter benennen und ankündigen.

DOG on Demand

DOG on Demand archiviert online die Beiträge des Kongresses und bietet die Möglichkeit, Vorträge oder Beiträge erneut zu hören. Das Angebot beinhaltet jeweils die Folien und den O-Ton des Referenten, soweit dieser der Veröffentlichung zugestimmt hat. Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Teile des Vortrags hiervon auszunehmen, z. B. aus rechtlichen Gründen.

DOG on Demand ist ein besonders wichtiges und nützliches Angebot für Teilnehmer. Die DOG ist allen Referenten daher sehr dankbar, die dieser Veröffentlichungsform zustimmen.

Die erforderliche Rechteeinräumung zur Nutzung der Beiträge für DOG on Demand erfolgt beim Präsentations-Upload.

Call for Videos


Einreichung von Videos
1. 2. – 6. 4. 2021


Benachrichtigung der Autoren
Juni 2021

Videobeiträge sind ein wichtiges und effektives Medium zur Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse. Sie sind thematisch den freien Vortragssitzungen zugeordnet. Die Veröffentlichung der Videos auf der DOG-Website ist geplant.

Die Vortragsdauer für Videos ist 12 Minuten. Das Video sollte eine Größe von 100 MB bis 1 GB nicht überschreiten und kann in den Formaten AVI, MPG, MPG4, MOV oder WMV hochgeladen werden.  Aufgrund ihrer Länge werden freie Beiträge mit dem Format Video nicht in die moderierten Beitragssitzungen aufgenommen, sondern in einer „DOG Videothek“ den Teilnehmern zugänglich gemacht. 

Mit der Einreichung von Videos erklären die Autoren ausdrücklich, dass sie über alle zur vorgesehenen Nutzung und Verwertung erforderlichen Rechte an dem Video und allen seinen Inhalten verfügen und das eingereichte Video somit keine Inhalte aufweist, deren öffentliche Zugänglichmachung oder Aufführung die Rechte Dritter verletzen könnte (z. B. Persönlichkeitsrechte zu sehender Personen, Urheberrechte, GEMA-pflichtige Musik etc.). Der Autor wird die DOG von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aufgrund der Nutzung und Veröffentlichung seines Videos ggf. gegenüber der DOG geltend gemacht werden.

Über https://www.abstractserver.com/dog2021/absmgm sind ein Kurzabstract und das Video einzureichen.

Die Videojury zeichnet die drei besten Videos mit dem Videopreis der DOG, gestiftet von der HAAG-STREIT DEUTSCHLAND GmbH, aus. 

Call for Excellence


Die Förderung der ophthalmologischen Forschung ist ein herausragendes Ziel der DOG. Zu diesem Zweck fördert sie Forschungsvorhaben und zeichnet herausragende Leistungen in der Augenheilkunde mit Preisen aus.

Bewerbungen zu identischen Arbeiten/Projekten können nicht für mehrere Ausschreibungen eingereicht werden. Arbeiten/Projekte, die bereits für andere Ausschreibungen von Preisen und Forschungsförderungen sowie Stipendien der DOG oder Dritter eingereicht bzw. ausgezeichnet wurden, werden nicht berücksichtigt.

Alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen für Preise, Forschungsförderungen, Dozenturen und Stipendien finden Sie auf der Website der DOG.

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